Ist der demokratische Umgang in der BVV verbesserungsbedürftig?

Beitrag in der Gazette - Oktober 2021

Es gibt mit Sicherheit keinen von Menschen gestalteten Lebensbereich, der nicht noch verbessert werden kann. Das demokratische Verhalten muss immer wieder reflektiert und auch daran gearbeitet werden. Zu einer Demokratie gehört, dass jeder seine Meinung äußern darf. Von diesem demokratischen Recht Gebrauch zu machen, verpflichtet aber auch, dabei andere Menschen nicht zu diffamieren, herabzusetzen oder bewusst zu verletzen.

Demokratischer Umgang verlangt, andere Meinungen zu hören und zu respektieren, solange die Menschenwürde geachtet wird. Eine mit Mehrheit gefasste Entscheidung muss nicht geteilt werden, sie kann in respektvoller Weise kritisiert werden, dennoch muss sie respektiert werden. Umgekehrt muss mit einer demokratisch erlangten Mehrheit verantwortungsbewusst umgegangen werden. Demokratische Mehrheit heißt nicht, rücksichtslos die eigene Meinung und die eigenen Entscheidungen durchzusetzen, sondern verlangt immer das Gespräch, das Hinterfragen der Entscheidungen und die Anhörung / Beteiligung der anderen. Ob insbesondere der respektvolle Umgang und das Respektieren einer anderen Meinung in der Bezirksverordnetenversammlung immer gegeben sind, mag jeder für sich selbst beurteilen.

 

Verfasserin: BV Susanne Klose