Grundstücksspekulation zu Lasten der Berliner und Berlinerinnen zukünftig verhindern
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin nachhaltig dafür einzusetzen, dass in zukünftigen Verträgen beim Verkauf von Grundstücken an ausländische Regierungen eine Rückkaufklausel in die Verträge aufgenommen wird, damit bei Wegfall der in Aussicht genommenen Nutzung eine Grundstücksspekulation durch ausländische Regierungen in Berlin verhindert werden kann.
Das Bezirksamt soll bis zum 30. Juni 2022 berichten.
Antragssteller: BV Häntsch, BV Schmidt-Statzkowski, BV Pönack