Grabpatenschaften im Bezirk

Schriftliche Anfrage BV Alexander Pönack

Bild: Albrecht Fietz auf Pixabay Bild: Albrecht Fietz auf Pixabay

1. Wie viele Grabpatenschaften gibt es im Bezirk?

In unserem Bezirk kann das Nutzungsrecht an einer unter Denkmalschutz stehenden Grabanlage, verbunden mit einer Sondernutzungsvereinbarung, erworben werden. In unserem Bezirk bestehen an 32 derartigen Grabanlagen mit Sondernutzungsvereinbarung Nutzungsrechte. Dieses Modell wird andernorts als „Grabpatenschaft“ bezeichnet, der Begriff wird seitens des Bezirksamts bisher nicht verwendet.

2. Wie werden Vereine und Initiativen über die Möglichkeit einer Grabpatenschaft informiert?

Es gibt seitens des Bezirksamts keine aktive Kommunikation hierzu. Üblicherweise werden Friedhofsbesucher*innen bei einem Spaziergang auf Friedhöfen wie z. B. dem Friedhof Grunewald, Bornstedter Straße, auf entsprechende Grabanlagen aufmerksam und fragen nach.

3. Konnte das Bezirksamt ähnlich „gute Erfahrungen bei der Findung von Grabpatenschaften“ machen wie der Senat (S19-11646)?

Mit dem unter 1. beschriebenen Modell wurden gute Erfahrungen gemacht.

4. Wie wird man Grabpate?

Bei Interesse von Bürgern*innen an unter Denkmalschutz stehenden Grabanlagen, können, nach Vorlage eines Sanierungskonzeptes und einer denkmalrechtlichen Genehmigung der unteren Denkmalbehörde, Sondernutzungsvereinbarungen mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes abgeschlossen werden.

Die Beantwortung hat Bezirksstadrat Schruoffeneger vorgenommen.