Schwimmenlernen - in Charlottenburg-Wilmersdorf unmöglich?

Große Anfrage CDU-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf

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Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Häntsch, sehr geehrter Herr Fenske, sehr geehrte Frau Kollotschek, die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den gesetzlich vorgeschrieben Schwimmunterricht in form von 40 Minuten je Woche von Schwimm- und/oder Wasserzeiten für die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen zu gewährleisten?

2. Welche Planung hat das Bezirksamt vorsorglich vorgenommen um die Ausfallzeiten beim gesetzlichen Schwimmunterricht für den Pflichtschwimmunterricht – ab Mai 2023 – zu gewährleisten?

3. Welche Maßnahme beabsichtigt das Bezirksamt, insbesondere ab Mai 2023 wegen der geplanten Schließung, wegen Sanierung, der Schwimmhalle Wilmersdorf 2 zur Durchführung des gesetzlichen Schwimmunterrichts bis zum Schuljahresende?

Zu 1 – 3: Es ist für alle drei Fragekomplexe vorab festzustellen, dass die Verantwortung leider nicht beim Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf liegt, sondern bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Regionalen Schulaufsicht. Folglich kann das Bezirksamt weder sachlich, personell noch organisatorisch Planungen und Maßnahmen vornehmen oder gar eine Garantiestellung zur Gewährleistung des Schwimmunterrichts vornehmen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie setzt in ihrer Zuständigkeit sogenannte Schwimmkoordinatoren ein, die in allen zwölf Bezirken den Schwimmunterricht mit den Berliner-Bäderbetrieben organisieren und sichern sollen.

Das Bezirksamt unterstützt dieses Anliegen bisher im Rahmen der flankierenden Organisation eines Schwimmbusses, der eingesetzt werden kann, um den Transport der Schulklassen zwischen Schulstandort und Schwimmbad zu erleichtern. Im Übrigen eine Leistung, die keine Pflichtaufgabe des Bezirksamtes darstellt und als Angebot aus den Mitteln des Bezirkshaushaltes zur Verfügung gestellt wird.

Sofern das Bezirksamt Informationen zu schwierigen Situationen in den inneren Schulabläufen erhält z.B. auch in der Organisation des Schwimmunterrichtes wird dies regelmäßig von der zuständigen Fachstadträtin in den Rücksprachen angesprochen oder schriftlich übermittelt. Dennoch hat das Bezirksamt keine Möglichkeit in eine quasi universale Ersatzleistung zu treten für Aufgaben die ganz klar anderen Verwaltungsgliederungen zugeordnet sind. Das Bezirksamt unterstützt ausdrücklich die Sichtweise und Notwendigkeit, eines gesicherten und auskömmlichen Schwimmunterrichtes. Die seit Jahren festzustellende Tendenz in der Abnahme der Schwimmkompetenz nachkommender Generationen ist keine gute Entwicklung. Dieses Problem sehend hat das Bezirksamt immer wieder in seinen begrenzten Möglichkeiten versucht, dies z.B. über Angebote des Ferienschwimmens zu unterstützen.

Diese Maßnahmen können aber nicht die Regelaufgabe der Vermittlung von Schwimmfähigkeit im Schulunterricht breitflächig ersetzen.

Das Bezirksamt hat der regionalen Schulaufsicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die regionale Schulaufsicht hat mitgeteilt:

Zu 1.: „Die Schulaufsicht stimmt mit dem Bezirksamt die Beförderungszeiten zum Schwimmunterricht ab. Gemeinsam mit den Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen haben wir im August 22 versucht, einen optimierten Schwimmplan abzustimmen, der es ermöglicht, bei effektiverem Bustransport die Schwimmzeiten optimal auszunutzen. Die ist bis auf zwei Hallenzeiten an zwei Schulen (Habermann und Comenius) gelungen. Hier versuchen wir weiterhin Lösungen zu finden.“

Das Bezirksamt gibt hier den ergänzenden Hinweis, dass die Busförderung eine freiwillige Zusatzleistung des Bezirksamtes aus dem Gesamthaushalt ist, die mit der eigentlichen Organisation der Schwimmzeiten nichts zu tun hat.

Zu 2.:

„Seitens der Schulaufsicht ist unklar, welche „Ausfallzeiten“ gemeint sind. Planungen dazu liegen nicht vor.“

Zu 3.:

„Hierzu ist der Schulaufsicht kein Zeit-Maßnahmenplan seitens der Bäderbetriebe bekannt.“

Das Bezirksamt, hier vertreten durch Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz, wird die Themenstellung im Kontext der Stellungnahme nochmal als Gesamtfragestellung in einer der kommenden Sitzungen mit der Schulaufsicht aufrufen. In der letzten Sitzung ist auf die geplante Schließung durch die Sanierung der Halle in Wilmersdorf eingegangen worden. Hier planen die Berliner Bäderbetriebe zusätzliche Schwimmzeiten außerhalb des Betriebs.