Sportplätze im Bezirk

Schriftliche Anfrage von Alexander Pönack

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1. Wie viele Sportanlagen befinden sich aktuell im Bezirk und wie steht es um die aktu-elle Nutzbarkeit der Anlagen (bitte tabellarisch auflisten)?

Aus den beigefügten Anlagen 1.1, 1.2 und 2 sind die bezirklich verwalteten öffentlichen, gedeckten und ungedeckten Sportanlagen nebst Sportanlagen auf Schul-standorten sowie die Übersicht der aktuellen Nutzbarkeit besagter Sportanlagen zu entnehmen. Die Übersicht über die Nutzbarkeit der bezirklichen Sportanlagen ist auf der Bezirkshomepage veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Der Link:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/schule-und-sport/sportamt/

2. Welche Anlagen werden aktuell aus welchen Mittel saniert?

Beigefügt die aktuelle Genehmigung aus dem Sportstättensanierungsprogramm 02.09.2022 der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (siehe bitte Anlage 3). In der I-Planung sind keine Sanierungsmaßnahmen von Sportanlagen enthalten. Die Mittel der Bauunterhaltung werden in allen Sportanlagen zur Aufrecht-haltung der Betriebssicherheit der Liegenschaften zweckentsprechend verwendet. Als größte derzeitige Maßnahme hierbei ist die Sanierung der Kälteaufbereitung, der Beschallungsanlage und der Anzeigetafel im Horst-Dohm-Eisstadion zu erwähnen.

3. Wie ist der Planungsstand bei den Standortreserven der Sportförderung?

Derzeit werden mögliche Standortreserven im Rahmen des aktualisierten Berichts des Sozialen Infrastrukturkonzepts geprüft. Die Veröffentlichung des Berichts wird im
Schul- und Sportausschuss bekannt gegeben werden.

4. Wie hoch waren die Mittel, die dem Bezirk durch das Sportstättensanierungsprogramm 2021 zur Verfügung gestellt wurden und wie hoch sind diese im Sportstättensanierungsprogramm 2022?

Das Sportstättensanierungsprogramm 2021 sah eine Planung i. H. v. 1.729 T€ vor, bereitgestellt wurde letztendlich ein Betrag i. H. v. 2.529 T€ (siehe bitte Anlage 4). Die bewilligten Mehrausgaben i. H. v. 800 T€ wurden aufgrund nicht verausgabter Beträge in anderen Bezirken bereitgestellt.
Das Sportstättensanierungsprogramm 2022 sieht aktuell einen Betrag i. H. v. 1.831 T€ vor (siehe bitte Anlage 3).

5. Wie viele Mittel wurden für welche Maßnahmen abgerufen?

Siehe bitte Antwort zu Frage 4 (siehe bitte auch Anlage 3 und 4).

6. Wie hoch ist der bezirkliche Sanierungsbedarf für die kommenden Jahre (2023-2026)?

Der bezirkliche Sanierungsbedarf beträgt nach der aktuellen Fassung vom 14.09.2021 insgesamt 58.138 T€, abzüglich der Anmeldung zum Sportstättensanierungsprogramm
2023 (3.020 T€ - siehe bitte Anlage 5), somit rd. 55.118 T€. Die
Aktualisierung der Übersicht des bezirklichen Sanierungsbedarfs erfolgt jährlich und ist aktuell in der Bearbeitung.

7. Wie viele zusätzliche Gelder konnten durch übriggebliebene Mittel anderer Bezirke genutzt werden?

Siehe bitte Antworten zur Frage Nr. 4.

8. Welche Mittel stehen dem Bezirk zur Verfügung, um Sportanlagen, die nicht dem Ressort Sport zugewiesen sind, zu sanieren?

Alle Schulsporthallen werden aus der Gesamtsanierung BSO anteilig finanziert!

9. Um wie viele Anlagen handelt es sich im Bezirk und welchen Ressorts sind diese zugeordnet?

Siehe bitte Anlage 6.

10. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk, um diese Anlagen mit Geldern aus dem Sportstättensanierungsprogramm
zu versorgen (bspw. durch eine Ressortübertragung)?

Keine. Die Mittel des Sportanlagensanierungsprogramms stehen ausschließlich den öffentlichen Sportanlagen des Landes Berlin zur Verfügung, die sich im Fachvermögen
der jeweiligen Sportförderung befinden. Die öffentlichen Sportanlagen im Fachvermögen des Fachbereichs Sportförderung werden den förderungswürdigen Sportorganisationen sportartgerecht für dem Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb zur Verfügung gestellt, sonstige Spiel- und Bewegungsflächen können daher nicht dem
Fachvermögen Sportförderung zugeordnet werden.

Hinweis: Die Anlagen liegen dem BVV-Büro vor. Durch die große Datenmenge war es leider nicht möglich diese so zu scannen, dass die Schrift lesbar bleibt.