Bauvorhaben BV Düsseldorfer Str.68

Schriftliche Anfrage BV Manuel Sandvoß

Bild; Jürgen Rübig / Pixabay Bild; Jürgen Rübig / Pixabay

1. Welchen Sachstand hat das Bezirksamt zur Hinterhausbebauung des Grundstückes?

Zu 1: Die Genehmigungsfreistellung wurde 2018 erteilt. Der Baubeginn wurde angezeigt.

2. Gibt es Änderungen im bestehenden Bebauungsplan und wurden dabei die Vorschriften insbesondere zur Grundfläche sowie Geschosszahl der Bebauung und zur Bebauungstiefe eingehalten?

Zu 2: Es wurde eine Befreiung für die Überschreitung der Nutzungsmaße erteilt. In diesem Zusammenhang wurde die Schaffung von Freiflächen (derzeit versiegeltes Grundstück) sowie die Schaffung von Wohnraum berücksichtigt. In der Beurteilung wurden die umgebenden Grundstücke als Maßstab herangezogen.

3. Für den Fall von Änderungen: Wann, durch wen und in welcher Weise wurden die Anwohnenden beteiligt bzw. unterrichtet und wie werden die Belange der Bestandsmieter in einer geänderten Bauplanung berücksichtigt?

Zu 3: Eine Beteiligung von Nachbarn ist im Genehmigungsfreistellungs bzw. Baugenehmigungs-verfahren nur bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften (z.B. Nichteinhal-tung der Abstandsflächen) vorgeschrieben. Der geplante Neubau im rückwärtigen Grund-stücksteil hält die Abstandsflächen ein. Daher war eine Nachbaranhörung nicht erforderlich.