Wie verträglich sind Radwege in Grünanlagen und Fußgängerbereichen, beispielsweise in der Wilmersdorfer Straße?

Rad- gegen Fußverkehr?

Aus Sicht der CDU-Fraktion muss bei der Nutzungsplanung der öffentlichen Verkehrsräume das möglichst konflikt- und gefahrarme Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer immer an erster Stelle stehen. Schon vor diesem Hintergrund verbietet es sich, Radschnellwege oder Radwege dort vorzusehen, wo Fußgänger Vorrang haben sollten.
Dies ist unzweifelhaft in Fußgängerzonen wie beispielsweise in der Wilmersdorfer Straße oder in sonstigen verkehrsberuhigten Bereichen der Fall. Ein Zusammenbringen von Fußgängern und Radfahrern in diesen Bereichen würde nicht nur unvermeidbar zu Konflikten, sondern auch zu Gefahren für die Fußgänger führen, die sich hier doch aber gerade ungefährdet durch andere Verkehrsteilnehmer bewegen können sollen. Ähnliches gilt auch für öffentliche Grünanlagen, in denen die Sicherheit der Fußgänger immer Vorrang haben sollte. Radschnellwege durch solche Anlagen kommen für die CDU-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf daher nicht in Betracht. Denkbar ist hier allerdings das Erlauben der Fahrradnutzung auf dafür geeigneten und gesondert ausgewiesenen Wegen, wenn die Grünanlage hinsichtlich ihrer Größe und Lage eine Nutzung durch Radfahrer sinnvoll erscheinen lässt.

Beitrag in der Gazette März 2021.
Verfasser: Christoph Brzezinski