Basis für Kurzzeitpflege in Charlottenburg-Wilmersdorf

ANTRAG DER CDU-FRAKTION CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF AN DIE BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG

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Bild: Elisabeth / PixabaySymbolbild Bild: Elisabeth / Pixabay

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern es

geeignete Mietobjekte für die Errichtung einer Kurzzeitpflege in Charlottenburg-Wilmersdorf unterschiedlichen Trägern zur Verfügung stellen kann.

Der BVV ist bis zum 30.06.2024 zu berichten.

 

Begründung:

Kurzzeitpflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger in häuslicher Pflege für begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt wird, weil die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist oder pausiert wird. Kurzzeitpflege ist also eine Form der Ersatzpflege, die ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst wird.

Eine Kurzzeitpflege verkürzt die Liegezeiten in Akutkrankenhäusern und entlastet dementsprechend.

Der Pflegebedürftige hat die Möglichkeit seine Funktions- und Fähigkeitsstörungen nach einem Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus wieder positiv zu fördern und kann dann in die Häuslichkeit entlassen werden, wenn die häusliche Versorgungsstruktur geregelt werden kann.

Der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf bietet derzeit keine Kurzzeitpflege im Bezirk an.

 

Antragssteller: CDU-Fraktion CW - Hertel/Schmidt-Statzkowski